Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf Antrag in Textform schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet werden (Teilbaugenehmigung). § 78 gilt entsprechend.
§ 80
ThürBOTeilbaugenehmigung
Genehmigungsverfahren
Stand 2024-07-02