Marktüberwachungsbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind
1.
die obere Bauaufsichtsbehörde als obere Marktüberwachungsbehörde,
2.
die oberste Bauaufsichtsbehörde als oberste Marktüberwachungsbehörde und
3.
das Deutsche Institut für Bautechnik als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde.