Jurafuchs

§ 6

VwVfG
Auswahl der Behörde
Amtshilfe
Stand 2025-08-20
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.

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1 interaktive Fall zu § 6 VwVfG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.