Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.
§ 45
WoEigGFristen der Anfechtungsklage
Verfahrensvorschriften
Stand 2026-05-06