Artikel 313(ex-Artikel 272 Absatz 1 EGV)Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Artikel 312Artikel 314 (ex-Artikel 272 Absätze 2 bis 10 EGV) →