In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen. Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.
Art. 31
BayDSGVerzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Verarbeitungen im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/680
Stand 2018-05-15