Jurafuchs

§ 56

BetrVG
Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
Konzernbetriebsrat
Stand 2024-07-24
Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat oder eine im Konzern vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Konzernbetriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

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