Jurafuchs

§ 93

BetrVG
Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Allgemeine personelle Angelegenheiten
Stand 2024-07-24
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.

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