Die Präsidentin oder der Präsident des Landtages veröffentlicht jährlich die Rechnungen der Fraktionen als Drucksache.EinzelnormMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 13 Rechnungslegung§ 15 Prüfung der Haushalts- und Finanzwirtschaft →