Jurafuchs

Art. 142

GG
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Stand 2026-05-06
Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.

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1 interaktive Fall zu Art. 142 GG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.