Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar. Andere Ausgaben können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden, wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert.
§ 19
SäHOÜbertragbarkeit
Aufstellung des Haushaltsplans und des Finanzplans
Stand 2025-07-10