Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
§ 6
HVwVfGAuswahl der Behörde
Amtshilfe
Stand 2010-01-15