Gefangene werden regelmäßig in Wohngruppen untergebracht. In einer Wohngruppe sollen nicht mehr als zwölf Gefangene untergebracht werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 25 Aufenthalt außerhalb der Einschlusszeiten§ 27 Mütter und Väter mit Kindern →