Sonstige landesrechtliche Vorschriften, durch die Kosten- oder Gebührenfreiheit gewährt wird, bleiben unberührt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 8 Erlass und Stundung von Kosten§ 10 Anwendbarkeit bei Hinterlegungssachen →