Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.
§ 10
KCanGSchutzmaßnahmen im privaten Raum
Privater Eigenanbau durch Erwachsene
Stand 2024-12-31