Jurafuchs

§ 9

KCanG
Anforderungen an den privaten Eigenanbau
Privater Eigenanbau durch Erwachsene
Stand 2024-12-31
(1)
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.
(2)
Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →