Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.Potsdam, den 4. Juli 1994Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert KnoblichMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 26 Berichtspflicht