Jurafuchs

§ 9a

LGG
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Stand 2024-03-05
(1)
Sexuelle Belästigungen sind Diskriminierungen und Dienstpflichtverletzungen. Es gehört zur Dienstpflicht von Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, sexuellen Belästigungen von Beschäftigten entgegenzuwirken und bekannt gewordenen Fällen sexueller Belästigung nachzugehen.
(2)
Die Beschwerde von Betroffenen darf nicht zu Benachteiligungen führen.

Meine Notizen

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