Jurafuchs

§ 53a

ThürLMG
Kostenfestsetzung für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren
Kostenfestsetzung für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren
Stand 2014-07-15