Jurafuchs

§ 11

MFG
Kooperationen
Abschnitt II Fördermaßnahmen
Stand 2011-07-19
Das Land kann Kooperationen zwischen den Unternehmen und den Hochschulen im Lande mit dem Ziel fördern, technologisches Know-how schneller in die KMU zu vermitteln sowie mittelständische Partner zur Herstellung von an den Hochschulen neu entwickelten Produkten und Technologien zu finden. Zu den förderungswürdigen Kooperationen gehören auch die Durchführung und die Auswertung von Betriebsvergleichen.

Meine Notizen

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