Sonderabfälle im Sinne dieses Gesetzes sind gefährliche Abfälle ( § 3 Abs. 5 Satz 1 KrWG ), die in Niedersachsen angefallen sind oder entsorgt werden sollen.
§ 13
NAbfGSonderabfälle
Bewirtschaftung und Überwachung von Sonderabfällen
Stand 2022-03-23