Die untere Denkmalschutzbehörde kann die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils beschränken, in dem sich ein Kulturdenkmal befindet.
§ 17
DSchGBeschränkung der wirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken
Ausgrabungen und Bodenfunde
Stand 2023-12-12