Jurafuchs

§ 22a

DSchG
Beratende Kommissionen
Denkmalbehörden
Stand 2023-12-12
Die oberste Denkmalschutzbehörde kann für den Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege eine Landeskommission für Denkmalpflege und für den Bereich der Bodendenkmalpflege eine Archäologische Kommission jeweils mit beratender Funktion für die oberste Denkmalschutzbehörde und die Denkmalfachbehörde berufen.

Meine Notizen

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