1 Die Hochschule ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. 2 Sie regelt ihre Angelegenheiten in der Grundordnung und anderen Ordnungen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 14b Verwendung der Studienqualitätsmittel§ 16 Mitgliedschaft und Mitwirkung →