Der Bund wird ermächtigt, sich an den Kosten der Sozialversicherungsträger auf Bundesebene für Maßnahmen der digitalen Transformation zu beteiligen.
§ 79a
SGB 4Finanzierung von Maßnahmen der digitalen Transformation aus Bundesmitteln
Haushalts- und Rechnungswesen
Stand 2026-06-30