Die Finanzierung von Tageseinrichtungen regelt das Landesrecht. Dabei können alle Träger von Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, gefördert werden. Die Erhebung von Teilnahmebeiträgen nach § 90 bleibt unberührt.
§ 74a
SGB 8Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
Stand 2026-05-06