Jurafuchs

Artikel 66

Soziale-Sicherheit-VO
Leistungen
Vorruhestandsleistungen
Stand 2019-07-11
Artikel 66

Leistungen

Sind nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften Ansprüche auf Vorruhestandsleistungen von der Zurücklegung von Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit abhängig, so findet Artikel 6 keine Anwendung.

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