Jurafuchs

§ 38

SächsVSG
Unterrichtung des zuständigen Ausschusses im Landtag
Kontrolle des Verfassungsschutzes
Stand 2024-07-22
Das Staatsministerium des Innern unterrichtet den zuständigen Ausschuss im Landtag jährlich über die allgemeine Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Unterrichtung über Verschlusssachen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes bleibt der Parlamentarischen Kontrollkommission vorbehalten.

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