Für eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel sind keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich, die sich auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen beziehen.
§ 13
VersFG BEErlaubnisfreiheit
Abschnitt 2 Versammlungen unter freiem Himmel
Stand 2021-02-23