Jurafuchs

§ 9

AbgG
Pflichtsitzungen
Leistungen an Abgeordnete
Stand 2025-07-24
(1)
Sitzungen des Landtags, des Präsidiums, der Ausschüsse und der sonstigen parlamentarischen Gremien sind Pflichtsitzungen. Sie finden grundsätzlich am Sitz des Landtags statt. Ausnahmen kann die Präsidentin oder der Präsident auf schriftlichen Antrag zulassen. Pflichtsitzungen sind auch die Sitzungen der Fraktionen und Gruppen am Sitz des Landtags.
(2)
In jeder Pflichtsitzung wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich jedes anwesende Mitglied des Landtags einzutragen hat.

Einzelnorm

Meine Notizen

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