Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Hauptausschuss. Die §§ 45 a bis 45 c der Gemeindeordnung gelten entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 14 (gestrichen)§ 15 a Hauptamtliche Verwaltung →