Jurafuchs

§ 17

AsylVfG 1992
Sprachmittler
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Stand 2026-05-06
Der Ausländer ist berechtigt, auf seine Kosten auch einen geeigneten Sprachmittler seiner Wahl hinzuzuziehen.

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1 interaktive Fall zu § 17 AsylVfG 1992 – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.