Jurafuchs

§ 64

AsylVfG 1992
Ausweispflicht
Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens
Stand 2026-05-06
(1)
Der Ausländer genügt für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder dem Ankunftsnachweis.
(2)
Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung berechtigt nicht zum Grenzübertritt.

Meine Notizen

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