Dieses Gesetz ist dringlich. Es tritt am 1. Januar 1977 in Kraft11)Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544)..Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 98 Übergangsregelung für die Durchführung von Verwaltungsverfahren