Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
§ 63
BlnDSGVertrauliche Meldung von Verstößen
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Stand 2018-06-13