Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
§ 1
FeV 2010Grundregel der Zulassung
Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Stand 2026-06-30