Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.
§ 40
FeV 2010Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Fahreignungs-Bewertungssystem
Stand 2026-06-30