Abschnitt A Fahreignungsseminare
1.1 Verkehrspädagogik nach § 46 Absatz 1, 2 des Fahrlehrergesetzes oder
1.2 Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 3, 4 des Straßenverkehrsgesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen
2.1 Verkehrspädagogik nach § 53 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder
2.2 Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes
5.1 für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme
5.1.1 das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Module,
5.1.2 die Anzahl der Teilnehmer,
5.1.3 die Kurzdarstellungen der Fahrerkarrieren,
5.1.4 die eingesetzten Bausteine und Medien,
5.1.5 die Hausaufgaben und
5.1.6 die Seminarverträge
5.2 für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme
5.2.1 das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Sitzungen,
5.2.2 die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen,
5.2.3 die Funktionalität des Problemverhaltens,
5.2.4 die erarbeiteten Lösungsstrategien,
5.2.5 die persönlichen Stärken des Teilnehmers,
5.2.6 die Zielvereinbarungen und
5.2.7 den Seminarvertrag
Abschnitt B Einweisungslehrgänge
3.1 die Vornamen und Familiennamen des Lehrgangsleiters und der eingesetzten Lehrkräfte,
3.2 die Vornamen und Familiennamen und die Geburtsdaten der Teilnehmer,
3.3 die Kurzdarstellung des Verlaufs des Lehrgangs einschließlich der Inhalte und eingesetzten Methoden,
3.4 das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Kurse und
3.5 Bestätigung der Anwesenheit der Teilnehmer bei allen Kursen