Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.
§ 8
FeV 2010Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Stand 2026-06-30