Jurafuchs

§ 26

GebGBbg
Übergangsvorschrift
Schlussvorschriften
Stand 2024-03-05
Die am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Gebührenordnungen nach § 2 Abs. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 18. Oktober 1991 (GVBl. S. 452), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 298, 304) geändert worden ist, bleiben bis zum Inkrafttreten einer neuen Gebührenordnung nach § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes in Kraft.

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