Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.
§ 64
GEGUmwälzpumpe, Zirkulationspumpe
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
Stand 2026-07-08