Jurafuchs

Artikel 16

GRCh
Unternehmerische Freiheit
FREIHEITEN
Stand 2010-03-30
Artikel 16

Unternehmerische Freiheit

Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.

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