Jurafuchs

Artikel 48

GRCh
Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
JUSTIZIELLE RECHTE
Stand 2010-03-30
Artikel 48

Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte

(1)

Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.

(2)

Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →