Jurafuchs

Artikel 7

GRCh
Achtung des Privat- und Familienlebens
FREIHEITEN
Stand 2010-03-30
Artikel 7

Achtung des Privat- und Familienlebens

Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

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