Jurafuchs

Artikel 26

GRCh
Integration von Menschen mit Behinderung
GLEICHHEIT
Stand 2010-03-30
Artikel 26

Integration von Menschen mit Behinderung

Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.

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