Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Gewährleistung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
§ 1
LAbfWGZiel der Abfallwirtschaft
Erster Teil Einleitende Bestimmungen
Stand 1999-01-18