Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie erhoben wurden, ist zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift vorgesehen ist.
§ 25
LDSGVerarbeitung zu anderen Zwecken
Unterabschnitt 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Stand 2018-05-02