Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
§ 53
LDSGVertrauliche Meldung von Verstößen
Unterabschnitt 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Stand 2018-05-02