Krankenhäuser sind verpflichtet, die Regeln der Hygiene entsprechend dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen zur Erfassung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen zu treffen.
§ 22
LKGKrankenhaushygiene
Teil 5 Besondere Pflichten der Krankenhäuser
Stand 2011-09-18