Jurafuchs

§ 22

LKG
Krankenhaushygiene
Teil 5 Besondere Pflichten der Krankenhäuser
Stand 2011-09-18
Krankenhäuser sind verpflichtet, die Regeln der Hygiene entsprechend dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen zur Erfassung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen zu treffen.

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