Die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung stellt ein Investitionsprogramm nach § 6 Absatz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf, das die jährlich für die Krankenhausförderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel darstellt.
§ 9
LKGInvestitionsprogramm
Teil 3 Krankenhausförderung
Stand 2011-09-18